CD-express Graßl

Ihre DVD und CD Produktion ganz ohne Haken und Ösen.


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Die AGBs

Auf dieser Seite finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, also das "Kleingedruckte". Sie finden diese entweder als PDF-Datei oder direkt zum Lesen auf dem Bildschirm.



AGB AGBs



1.
Der Gegenstand des Vertrages bildet die Herstellung von Compact Discs (CDs), Digital Versatile Discs (DVDs) und sämtliche Serviceleistungen, die damit zusammenhängen.
Die Rechtsgrundlage bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und, sofern diese eine Regelung nicht enthalten, die Bestimmungen des BGB über den Werkvertrag.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Mündliche Abreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichend hiervon gelten Aufträge jedoch auch dann als angenommen, wenn wir nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Auftrages die Verweigerung der Annahme erklären. Bei sofortiger Erledigung kann durch uns die schriftliche Auftragsbestätigung durch die entsprechende Rechnung ersetzt werden.
Objektiv zumutbare Änderungen bleiben uns vorbehalten und berechtigen den Kunden nicht dazu, irgendwelche Rechte geltend zu machen. Das gilt insbesondere im Falle von Farbabweichungen auf dem CD-Label, dem DVD-Label oder den Drucksachen. Wir haben darüberhinaus das Recht, unsere Firmenbezeichnung auf der CD, der DVD, dem Label sowie in den Druckmaterialien aufzuführen, falls nicht der Kunde ausdrücklich eine neutrale Herstellung wünscht.

3.
Sämtliche Unterlagen, die für die Ausführungen des erteilten Auftrages erforderlich sind (z.B. bespielte CD-Rs, Festplatten, magneto-optische Wechselmedien und Labelfilme), stellt uns der Kunde auf seine Kosten unter Beachtung der von uns eventuell vorgeschriebenen Spezifikation entweder als Original oder als Kopie zur Verfügung, wobei er ausdrücklich versichert, nicht Rechte dritter Personen zu verletzen.
Wir sind nicht dazu verpflichtet, die uns überlassenen Unterlagen auf deren Ordnungsgemäßheit hin zu überprüfen und die hergestellten CDs oder DVDs abzuspielen.
Die Unterlagen werden nach Abschluß der Produktion noch ein Jahr lang archiviert und können anschließend auch ohne Rücksprache mit dem Kunden von uns vernichtet werden.

4.
Wir sind dazu berechtigt, abgegebene Lieferzeiten bis zu drei Monate zu überschreiten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Der Kunde kann ebenfalls keine Rechte herleiten, falls wir nicht selber rechtzeitig und richtig beliefert worden sind.
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir dazu berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Falls wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sind wir dazu berechtigt, einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 30 v.H. des Verkaufspreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen höheren Schadens zu verlangen. Der Kunde hat das Recht, den Nachweis zu führen, daß der tatsächlich eingetretene Schaden geringer ist.
Im Falle höherer Gewalt sind wir dazu berechtigt, die Erbringung unserer Leistung solange aufzuschieben, wie die höhere Gewalt fortdauert.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir sind gleichfalls dazu berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen zu erbringen, sofern pro Titel die Abweichung nicht größer als 5 v.H. ist.

5.
Die Verladung und der Versand erfolgen durch uns auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer etc. geht die Gefahr auf den Kunden über.
Wir haben nicht die Verpflichtung eine Transportversicherung abzuschließen.

6.
Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, sind Zahlungen am Tage der erfolgten Auslieferung oder der sonstwie erbrachten Leistung fällig.
Werden Zahlungen gestundet, sind wir dazu berechtigt, für den Zeitraum der Stundung Zinsen in Höhe von 2 v.H. über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit seiner Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug kommt.
Im Falle von Auslandszahlungen sind wir dazu berechtigt, die anfallenden Bankspesen zu berechnen. Dasselbe gilt im Falle der Hereinnahme von Wechseln oder Schecks. Wir haften nicht für deren pünktliche Vorlage und Protesterhebung.

7.
Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Zahlung in bar oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes weiterveräußert werden. Veräußert der Kunde die Ware, so tritt er hiermit bereits jetzt die ihm aus der Veräußerung gegen seinen eigenen Kunden entstehenden Forderungen in Höhe des von ihm berechneten Preises mit allen Neben- oder Sicherungsrechten an uns ab. Diese Abtretung gilt, bis alle unsere Forderungen völlig getilgt sind.
Der Kunde bleibt dazu berechtigt, die Forderungen aus dem erfolgten Weiterverkauf einzuziehen. Dies gilt indes nur so lange, wie er seine eigenen Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Er hat die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen ihm gegenüber fällig sind.
Auf Verlangen des Kunden sind wir dazu verpflichtet, die abgetretenen Forderungen freizugeben, soweit deren Gesamthöhe die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 v.H. übersteigt.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sachgemäß zu lagern und gegebenenfalls ausreichend zu versichern. Die Kosten der Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei dem Kunden von Dritten gepfändet, so hat er uns unverzüglich von der Pfändung zu verständigen und den Dritten auf den existierenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Kosten, die uns aus der Pfändung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Dasselbe gilt von jeder sonstigen Beeinträchtigung des Eigentums.
Solange die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, ist der Kunde nicht dazu berechtigt, sie zur Sicherung zu übereignen, zu verpfänden, zu vermieten oder in sonstiger Weise dritten Personen zu überlassen.

8.
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug oder verletzt er die sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Dasselbe gilt, falls er seine Zahlungen insgesamt einstellt, über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird, entsprechende Anträge gestellt werden oder sonstige Auskünfte eingehen, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit aufkommen lassen. Falls Teilzahlungen vereinbart sind, gilt diese Regelung dann, wenn der Kunde mit zwei Raten in Zahlungsrückstand gerät.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir ferner dazu berechtigt, jederzeit Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen. In diesem Falle hat der Kunde uns auf unser Verlangen hin ein Verzeichnis sämtlicher der bei ihm vorhandenen Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, zu übermitteln. Ferner ist eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen zu fertigen, die den Betrag der jeweiligen Forderung sowie die volle Adresse des jeweiligen Schuldners enthält.

9.
Die Garantiezeit beträgt sechs Monate ab Auslieferung der Ware oder der Abnahme der sonstigen auftragsgemäß erbrachten Leistungen.
Ist der Kunde Kaufmann, hat er sichtbare Mängel unverzüglich nach Erbringung der Leistung und verborgene Mängel unverzüglich nach deren Feststellung zu rügen. Bemängelte Ware ist uns unverzüglich zur Verfügung zu stellen, damit durch uns eine Überprüfung stattfinden kann. Erweist sich die Rüge als berechtigt, übernehmen wir die Kosten, falls nicht, gehen diese zu Lasten des Kunden.
Im Falle von Sachmängeln ist der Kunde nach seiner Wahl dazu berechtigt, Nachbesserung oder die Lieferung mangelfreier Ware zu verlangen. Über er dieses Wahlrecht nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mängelanzeige aus, geht es auf uns über.
Schlägt die Nachbesserung oder Nachlieferung endgültig fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl entweder die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Nachbesserung oder Nachlieferung gilt als endgültig fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche, eine einwandfreie Leistung zu erbringen, fehlgeschlagen sind.
Alle weiteren Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Insbesondere wird ein mittelbarer Schaden nicht ersetzt. Treten Mängel an Warenteilen auf, die von dritten Personen geliefert worden sind, können wir erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde erfolglos versucht hat, den Dritten in Anspruch zu nehmen. Wir werden insoweit dem Kunden die Adresse des Dritten unverzüglich bekanntgeben.
Sämtliche Ansprüche erlöschen in jedem Fall, wenn durch den Kunden oder auf seine Veranlassung hin die gelieferte Ware oder die sonstwie erbrachten Leistungen verändert worden sind. Eine solche Veränderung liegt auch dann vor, wenn fremde Waren oder Leistungen verwendet worden sind.

10.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. Es findet deutsches Recht unter Ausschluß UN-Kaufrechtes Anwendung.